Jurisdiktionsnorm — (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt. Es ist neben der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Außerstreitgesetz die … Deutsch Wikipedia
Jurisdiktionsnorm, österreichische — Jurisdiktionsnorm, österreichische, heißt das österreichische Gesetz vom 1. Aug. 1895 betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilprozessordnung (Liechtenstein) — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Landesgesetz Geltungsbereich: Fürstentum Liechtenstein Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
Außerstreitverfahren — Zivilverfahren Erkenntnisverfahren Zivilprozess (streitiges Verfahren) Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) Vollstreckungsverfahren Exekutionsverfahren Insolvenzverfahren Das Ziv … Deutsch Wikipedia
Verfahren außer Streitsachen — Zivilverfahren Erkenntnisverfahren Zivilprozess (streitiges Verfahren) Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) Vollstreckungsverfahren Exekutionsverfahren Insolvenzverfahren Das Ziv … Deutsch Wikipedia
Zivilverfahren (Österreich) — Zivilverfahren Erkenntnisverfahren Zivilprozess (streitiges Verfahren) Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) Vollstreckungsverfahren Exekutionsverfahren Insolvenzverfahren Das Ziv … Deutsch Wikipedia
Jn — Die Abkürzung JN bezeichnet: Jan Mayen, Ländercode der Insel nach dem „FIPS PUB 10 4 territory code“ Johnson Nyquist Rauschen, durch thermische Bewegung der Ladungsträger in elektrischen Schaltkreisen verursachtes Rauschen Junge… … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessordnung (Österreich) — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Langtitel: Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung) Abkürzung: ZPO Typ: Bundesgesetz … Deutsch Wikipedia
Oberster Gerichts- und Kassationshof — heißt in Österreich die höchste Gerichtsstelle, die fungiert als zweite und letzte Instanz für die Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Urteile der Gerichtshöfe in Strafsachen sowie als letzte Instanz in allen Zivilsachen, und zwar auch über… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eisenbahngerichtsstand — (jurisdiction of railways; jurisdiction des chemins de fer). Ein besonderer Gerichtsstand für Streite in Eisenbahnangelegenheiten ist in der Regel nicht vorgesehen, vielmehr sind die Eisenbahnen als Kläger und Geklagte jenen Gerichten unterworfen … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens